Teilnahmevoraussetzungen für Fahrzeuge
Liebe Zugteilnehmer,
sicherlich habt ihr in und vor der letzten Session die Presseberichte bezüglich der notwendigen Betriebserlaubnis für Brauchtumsfahrzeuge mitbekommen und verfolgt. Das CC hat die Anforderungen bereits zur letzten Session umgesetzt, ab diesem Jahr müssen auch wir die verschärften Anforderungen umsetzten.
Zum einfacheren Verständnis hier ein kurzer Auszug aus der StVZO:
- Alle Fahrzeuge, die an einem Brauchtumsumzug teilnehmen, müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Für Fahrzeuge, die auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden und die mit An- und Aufbauten versehen sind, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist.
- Die Bestätigung, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge bestehen, wird vom amtlich anerkannten Sachverständigen in einem Gutachten bescheinigt.
Was ist also zu tun, um weiterhin mit euren Fahrzeugen am Veedelszoch teilnehmen zu können?
- Fahrzeuge, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und in Breite, Länge und Höhe nicht wesentlich verändert sind, also zugelassene PKW, LKW, Busse, etc. mit flachen Anbauten benötigen lediglich ein Brauchtumsgutachten. (Gilt nicht für Fahrzeuge auf denen sich keine Personen aufhalten, Bagagewagen, Mottowagen)
- Fahrzeuge ohne amtliche Zulassung, wie zum Beispiel ehemalige, landwirtschaftliche Anhänger benötigen eine Betriebserlaubnis und ein Brauchtumsgutachten.
Hier nochmal eine kleine begriffliche Erklärung:
- Brauchtumsgutachten: Bei diesem Gutachten handelt es sich um eine Überprüfung durch eine sachkundige Person (TÜV). Es wird benötigt, um eine nicht vorhandene Betriebserlaubnis zu erhalten.
- Betriebserlaubnis: Die Betriebserlaubnis wird durch die Kommune erstellt. Für diese Erstellung ist das vorher beschriebene Brauchtumsgutachten erforderlich. Die Betriebserlaubnis befähigt das entsprechend geprüfte Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Hier noch eine gute Nachricht:
Die erteilte Betriebserlaubnis der Stadt Düsseldorf durch das Straßenverkehrsamt bleibt bestehen und ist unbegrenzt gültig, sofern diese nicht in der Erlaubnis bereits befristet wurde.
Das heißt also euer Fahrzeug muss sich einmal dem TÜV stellen und behält dann die Betriebserlaubnis.
Uns ist bewusst, dass wir euch damit eine Menge Arbeit aufhalsen, die auch wir für unsere Fahrzeuge leisten müssen. Wir hoffen, dass euch dies alles nicht abschreckt und ihr weiterhin die Energie aufbringt den größten Veedelszoch der Stadt so groß, bunt und prachtvoll zu gestalten.
Damit ihr alles richtig umsetzten könnt, haben wir für euch zwei Dokumente zum Download bereitgestellt, die ihr unbedingt beachten müsst. Bei der Anmeldung verpflichtet ihr euch die hier genannten Vorgaben einzuhalten. Zuwiderhandlung hat den Verlust der Teilnahme zur Folge. Wir müssen dies durch unsere Ordner stichprobenartig kontrollieren lassen.
Wir machen die Regeln nicht, müssen Sie aber leider umsetzten.
Eure Saubande