Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen für Fahrzeuge

Liebe Zug­teil­neh­mer,

sicher­lich habt ihr in und vor der letz­ten Ses­sion die Pres­se­be­richte bezüg­lich der not­wen­di­gen Betriebs­er­laub­nis für Brauch­tums­fahr­zeuge mit­be­kom­men und ver­folgt.  Das CC hat die Anfor­de­run­gen bereits zur letz­ten Ses­sion umge­setzt, ab die­sem Jahr müs­sen auch wir die ver­schärf­ten Anfor­de­run­gen umsetzten.

Zum ein­fa­che­ren Ver­ständ­nis hier ein kur­zer Aus­zug aus der StVZO:

  • Alle Fahr­zeuge, die an einem Brauch­tums­um­zug teil­neh­men, müs­sen über eine Betriebs­er­laub­nis verfügen.
  • Für Fahr­zeuge, die auf ört­li­chen Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen ein­ge­setzt wer­den und die mit An- und Auf­bau­ten ver­se­hen sind, erlischt die Betriebs­er­laub­nis nicht, sofern die Ver­kehrs­si­cher­heit nicht beein­träch­tigt ist.
  • Die Bestä­ti­gung, dass keine Beden­ken gegen die Ver­kehrs­si­cher­heit der Fahr­zeuge bestehen, wird vom amt­lich aner­kann­ten Sach­ver­stän­di­gen in einem Gut­ach­ten beschei­nigt.

Was ist also zu tun, um wei­ter­hin mit euren Fahr­zeu­gen am Veedels­zoch teil­neh­men zu können?

  • Fahr­zeuge, die über eine Betriebs­er­laub­nis ver­fü­gen und in Breite, Länge und Höhe nicht wesent­lich ver­än­dert sind, also zuge­las­sene PKW, LKW, Busse, etc. mit fla­chen Anbau­ten benö­ti­gen ledig­lich ein Brauch­tums­gut­ach­ten. (Gilt nicht für Fahr­zeuge auf denen sich keine Per­so­nen auf­hal­ten, Baga­ge­wa­gen, Mottowagen)
  • Fahr­zeuge ohne amt­li­che Zulas­sung, wie zum Bei­spiel ehe­ma­lige, land­wirt­schaft­li­che Anhän­ger benö­ti­gen eine Betriebs­er­laub­nis und ein Brauchtumsgutachten.

Hier noch­mal eine kleine begriff­li­che Erklärung:

  • Brauch­tums­gut­ach­ten: Bei die­sem Gut­ach­ten han­delt es sich um eine Über­prü­fung durch eine sach­kun­dige Per­son (TÜV). Es wird benö­tigt, um eine nicht vor­han­dene Betriebs­er­laub­nis zu erhalten.
  • Betriebs­er­laub­nis: Die Betriebs­er­laub­nis wird durch die Kom­mune erstellt. Für diese Erstel­lung ist das vor­her beschrie­bene Brauch­tums­gut­ach­ten erfor­der­lich. Die Betriebs­er­laub­nis befä­higt das ent­spre­chend geprüfte Fahr­zeug zur Teil­nahme am öffent­li­chen Straßenverkehr.

Hier noch eine gute Nachricht:

Die erteilte Betriebs­er­laub­nis der Stadt Düs­sel­dorf durch das Stra­ßen­ver­kehrs­amt bleibt bestehen und ist unbe­grenzt gül­tig, sofern diese nicht in der Erlaub­nis bereits befris­tet wurde.

Das heißt also euer Fahr­zeug muss sich ein­mal dem TÜV stel­len und behält dann die Betriebserlaubnis.

Uns ist bewusst, dass wir euch damit eine Menge Arbeit auf­hal­sen, die auch wir für unsere Fahr­zeuge leis­ten müs­sen. Wir hof­fen, dass euch dies alles nicht abschreckt und ihr wei­ter­hin die Ener­gie auf­bringt den größ­ten Veedels­zoch der Stadt so groß, bunt und pracht­voll zu gestalten.

Damit ihr alles rich­tig umsetz­ten könnt, haben wir für euch zwei Doku­mente zum Down­load bereit­ge­stellt, die ihr unbe­dingt beach­ten müsst. Bei der Anmel­dung ver­pflich­tet ihr euch die hier genann­ten Vor­ga­ben ein­zu­hal­ten. Zuwi­der­hand­lung hat den Ver­lust der Teil­nahme zur Folge. Wir müs­sen dies durch unsere Ord­ner stich­pro­ben­ar­tig kon­trol­lie­ren lassen.

Wir machen die Regeln nicht, müs­sen Sie aber lei­der umsetzten.

Eure Sau­bande